Unser Tätigkeitsspektrum ist vielschichtig
Es kommt immer wieder vor, dass Mandanten davon ausgehen, wir seien eine
reine Arbeitsrechtskanzlei. Dies ist ein unhaltbares Vorurteil. Richtig ist, dass
wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht eine klare doppelte Spezialisierung
im Bereich des Arbeitsrechts haben.